Inhaltsverzeichnis
Was ist die PPWR und seit wann gilt sie?
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Nach einer Übergangszeit von 18 Monaten gilt sie seit dem 12. August 2026 als EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass es wie bei einer Richtlinie noch ein nationales Umsetzungsgesetz braucht. Sie löst die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ab. Nationale Begleitgesetze bleiben trotzdem nötig, für Zuständigkeiten, Vollzug und EPR-Verfahren. In Deutschland regelt das seit dem 12. August 2026 das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), das das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst hat. Primärquellen: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2025/40 und Europäische Kommission zu Verpackungsabfällen.Zeitplan: Die wichtigsten PPWR-Fristen im Überblick
| Datum | Was passiert |
| 11.02.2025 | PPWR tritt formal in Kraft |
| 12.08.2026 | Verbindliche Anwendung in allen EU-Mitgliedstaaten. PFAS-Verbot in Lebensmittelkontakt-Verpackungen greift, erste Substanz- und Schwermetallbeschränkungen gelten, Grundpflichten aus Art. 12 und 15 werden verbindlich (siehe nächster Abschnitt). |
| ab 2028 (spätestens 12.08.2028, oder 24 Monate nach den zugehörigen Durchführungsrechtsakten, je später) | Harmonisierte, gut lesbare Kennzeichnung zu Materialzusammensetzung wird für neu in Verkehr gebrachte Verpackungen Pflicht |
| ab 12.02.2029 (oder 30 Monate nach dem zugehörigen Durchführungsrechtsakt, je später) | Für wiederverwendbare Verpackungen müssen zusätzliche Informationen zur Wiederverwendbarkeit über einen QR-Code oder vergleichbaren Datenträger abrufbar sein. Keine allgemeine QR-Code-Pflicht für jede Verpackung, die Vorgabe betrifft konkret Wiederverwendungssysteme (Art. 12 PPWR). |
| 2030 | Erste verbindliche Rezyklatanteil-Quoten für Kunststoffverpackungen nach Art. 7 (siehe Tabelle unten), erste Mindestanforderungen an Verpackungsminimierung, erstes Reduktionsziel für Verpackungsabfall |
| 2035 / 2040 | Verpackungsabfall soll gegenüber dem Referenzjahr weiter sinken, Rezyklatquoten steigen in weiteren Stufen |
Rezyklatquoten 2030 nach Art. 7 PPWR im Detail
| Verpackungskategorie | Mindest-Rezyklatanteil ab 2030 |
| Kontaktsensitive PET-Verpackungen (ausgenommen Einweggetränkeflaschen) | 30 Prozent |
| Andere kontaktsensitive Kunststoffverpackungen | 10 Prozent |
| Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff | 30 Prozent |
| Sonstige Kunststoffverpackungen | 35 Prozent |
Was seit dem 12. August 2026 bereits konkret gilt
Weil die PPWR seit dem 12. August 2026 unmittelbar gilt, sind die folgenden Punkte kein Zukunftsthema mehr, sondern schon jetzt Pflicht:- Die eigene Rolle je Verpackungstyp bestimmen: Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter, Vertreiber oder Fulfilment-Dienstleister, mit jeweils unterschiedlichen Pflichten.
- Jeden Verpackungstyp beziehungsweise jede Charge identifizierbar machen, damit eine Rückverfolgung im Bedarfsfall möglich ist.
- Name, Marke und Kontaktanschrift des Herstellers auf der Verpackung oder in begleitenden Unterlagen angeben.
- Die EU-Konformitätserklärung und die zugehörige technische Dokumentation für jeden Verpackungstyp bereithalten, nicht erst auf Nachfrage erstellen.
- Umweltbezogene Werbeaussagen nach Art. 14 PPWR auf Belastbarkeit prüfen, pauschale Green-Claims ohne Beleg sind nicht mehr tragfähig.
- Für Lebensmittelkontakt-Verpackungen die PFAS-Grenzwerte durch Lieferantennachweise belegen können.
Warum die PPWR vor allem ein Datenproblem ist
Auf der Folie klingt die PPWR überschaubar: Materialien anpassen, Rezyklatquote erreichen, richtiges Label aufdrucken, fertig. In der Praxis zerfällt Verpackungsinformation in den meisten Unternehmen in viele Einzelteile. Der Lieferant kennt die Materialzusammensetzung, die Logistik kennt Gewichte und Verpackungshierarchien, Qualitätssicherung und Regulatory Affairs verwalten Zertifikate und Laborberichte, Marketing pflegt Label-Texte und Icons in mehreren Sprachen. Solange diese Daten nur intern und punktuell genutzt werden, funktioniert dieses Patchwork, mühsam, aber irgendwie. Die PPWR ändert diese Rechnung: Dieselbe Information muss vollständig, korrekt, aktuell und über tausende SKUs und Verpackungsvarianten hinweg nachweisbar sein, auf Verlangen und nicht erst nach Wochen Recherche. Besonders deutlich wird das in der Konsumgüterbranche, wo ein einzelner Hersteller schnell mehrere tausend Verpackungsvarianten über verschiedene Märkte hinweg verwaltet. Wer hier schon vor der PPWR Probleme mit uneinheitlichen oder veralteten Produktdaten hatte, wird sie unter der neuen Nachweispflicht nicht los, sondern deutlicher sehen. Die Grundlagen dazu, was gute Datenqualität überhaupt ausmacht, gelten hier unverändert: Vollständigkeit, Konsistenz und Aktualität sind keine PPWR-Erfindung, sie werden durch die Verordnung nur zur Pflicht statt zur Kür. Erschwerend kommt hinzu, dass sich Verpackung schneller ändert als das Produkt selbst. Eine Folienstärke wird angepasst, ein Karton bekommt einen höheren Rezyklatanteil, ein Label wird für einen neuen Markt übersetzt, oft mehrfach im Produktlebenszyklus. Attribute und Dokumente sind ständig in Bewegung, während das eigentliche Produkt unverändert bleibt. Genau das macht die PPWR zum Stresstest für das bestehende Verpackungsdatenmodell, nicht die juristische Lektüre der Verordnung selbst.Was ein PIM-System für die PPWR-Konformität leisten muss
Um verlässlich nachweisen zu können, dass Verpackungen den Anforderungen entsprechen, braucht es Verpackungsinformationen an einem Ort, strukturiert, mit klaren Zuständigkeiten und nachvollziehbaren Änderungen. Konkret heißt das für das Datenmodell:- Verpackung als eigene Datenentität, nicht nur als Freitextfeld am Produkt: primäre, sekundäre und tertiäre Verpackung, Materialien, Beschichtungen, Klebstoffe, jeweils mit eigenen Attributen.
- Klare Verknüpfung zwischen Produkten, Verpackungskomponenten und Lieferanten, damit eine geteilte Verpackung (z. B. ein Karton für drei SKUs) nur einmal gepflegt werden muss.
- Pflichtattribute für PPWR-relevante Merkmale: Materialzusammensetzung, Rezyklatanteil, Substanzen von Bedeutung (PFAS, Schwermetalle), Recyclingfähigkeits-Einstufung, marktspezifischer Label-Text.
- Versionierung und Audit-Trail für jede Änderung, damit auf Nachfrage belegt werden kann, welche Angabe zu welchem Zeitpunkt gültig war.
- Automatisierte Verteilung aktueller Daten an ERP, Compliance-Reporting, E-Commerce und Lieferantenportale, statt manueller Exporte auf Zuruf.
PPWR und EPR: verwandte, aber unterschiedliche Pflichten
PPWR und EPR (Extended Producer Responsibility) werden häufig in einem Atemzug genannt und sind enger verknüpft, als es auf den ersten Blick scheint. Die PPWR harmonisiert die erweiterte Herstellerverantwortung inzwischen auch auf EU-Ebene, etwa bei den Grundanforderungen an Entsorgungssysteme. Registrierung, Gebührenberechnung und konkrete Systembeteiligung laufen aber weiterhin national, in Deutschland über das VerpackDG und die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Produktbezogene PPWR-Anforderungen wie Materialzusammensetzung, Rezyklatanteil und Kennzeichnung einerseits und die nationalen EPR-Prozesse andererseits greifen deshalb auf teilweise dieselben Verpackungsdaten zu, verwenden sie aber für unterschiedliche Nachweise und Berechnungen: die PPWR für die Konformität der Verpackung selbst, EPR für die Gebühren und die Organisation der Entsorgung.PPWR und Digitaler Produktpass: wo liegt der Unterschied?
Beide Regulierungen bauen auf demselben Grundgedanken auf, nämlich dass Unternehmen strukturierte, maschinenlesbare Daten auf Abruf bereitstellen können, betreffen aber unterschiedliche Ebenen. Der Digitale Produktpass entsteht aus der Ökodesign-Verordnung (ESPR) und betrifft das Produkt selbst: Materialzusammensetzung, Reparierbarkeit, Lebenszyklusdaten. Die PPWR betrifft die Verpackung des Produkts. Für wiederverwendbare Verpackungen verlangt sie ab dem 12. Februar 2029, oder 30 Monate nach dem zugehörigen Durchführungsrechtsakt, je nachdem was später liegt, zusätzliche Informationen zur Wiederverwendbarkeit über einen QR-Code oder vergleichbaren Datenträger, ein eigener, schmalerer Anwendungsfall als der vollständige Produktpass und keine allgemeine QR-Code-Pflicht für jede Verpackung. Wer heute schon Verpackungsdaten strukturiert im PIM pflegt, legt damit einen Baustein, der sich später leicht in Richtung Produktpass erweitern lässt, statt beim nächsten Regulierungsschub wieder bei null anzufangen.PIM, MDM, DAM und ERP: wer hält welche PPWR-Daten?
Ein PIM-System löst PPWR-Konformität nicht allein, und das sollte auch kein Anbieter behaupten. Die Nachweispflicht verteilt sich realistisch auf mehrere Systeme, die zusammenspielen müssen:- PIM: Verpackungsattribute, Varianten, marktspezifische Kennzeichnungstexte, Beziehungen zwischen Produkten und Verpackungskomponenten, Freigabestatus.
- MDM: Verpackungs-, Lieferanten- und Materialstammdaten als Golden Record, damit dieselbe Materialdefinition nicht in mehreren Systemen leicht unterschiedlich gepflegt wird.
- DAM/DMS: Zertifikate, Laborberichte, Konformitätserklärungen und technische Dokumentation als Dateien, verknüpft mit dem jeweiligen Verpackungstyp im PIM.
- ERP: Materialnummern, Stücklisten, Beschaffung und tatsächliche Mengen, die die im PIM gepflegten Verpackungsdaten mit dem operativen Geschäft verbinden.
- Compliance-System oder Regulatory-Affairs-Prozess: die rechtliche Bewertung selbst und die finale Freigabe der Konformitätserklärung, gespeist aus den strukturierten Daten der anderen Systeme.
Entscheidungsmatrix: Verpackungsdaten im PIM-Modell
| Datenbereich | Was erfasst werden muss | Typische Verantwortung | Automatisierbarkeit |
| Materialzusammensetzung | Werkstoffe, Schichten, Anteile je Komponente | Lieferant liefert Rohdaten, Redaktion prüft | Mittel, abhängig von Lieferantendatenqualität |
| Rezyklatanteil | Prozentualer PCR-Anteil je Verpackungskomponente, siehe Quoten nach Art. 7 | Einkauf/Lieferant, Bestätigung durch Qualitätssicherung | Mittel, Nachweise oft noch manuell |
| Substanzen von Bedeutung (PFAS, Schwermetalle) | Grenzwertkonforme Nachweise je Material | Regulatory Affairs/Qualitätssicherung | Niedrig, Laborberichte meist Handarbeit |
| Recyclingfähigkeits-Einstufung | Bewertung nach anerkannter Methodik, sobald final veröffentlicht | Nachhaltigkeitsteam, extern geprüft | Niedrig, offizielle Methodik steht laut Fachquellen noch aus |
| Kennzeichnung je Markt | Label-Text, Piktogramme, Sprache je Zielmarkt | Marketing/Redaktion | Hoch, sobald Materialdaten strukturiert vorliegen |
| Konformitätserklärung (DoC) | Dokument je Verpackungstyp, gestützt auf technische Dokumentation und Lieferantennachweise (Art. 15, 18, Anhang VII/VIII) | Hersteller erstellt, Importeure prüfen und halten Kopie bereit | Mittel, Generierung aus strukturierten Daten möglich, Prüfung bleibt Handarbeit |
Praxisbeispiel: Eine Verpackung, drei Produkte, ein Datenproblem
Ein typischer Fall aus der Konsumgüterpraxis zeigt, wo das Problem entsteht. Drei Produktvarianten teilen sich denselben Faltkarton. Der Verpackungslieferant hat vor kurzem eine aktualisierte Spezifikation mit höherem Rezyklatanteil und leicht veränderter Materialzusammensetzung geschickt. Das Marketing hat darauf basierend bereits die Recycling-Icons und den Claim-Text auf der Verpackung angepasst. Der Vertrieb arbeitet aber weiterhin mit einer internen Tabelle, die noch die alten Material- und Gewichtsangaben zeigt. Intern fällt so ein Auseinanderlaufen oft lange nicht auf. Unter der PPWR wird daraus ein direktes Compliance-Risiko, denn die Frage lautet nicht mehr, ob irgendwo eine Information existiert, sondern ob die überall verwendete Information dieselbe, aktuelle und bis zur Quelle nachvollziehbare ist.Rollen und Verantwortlichkeiten: Wer pflegt PPWR-Daten im Unternehmen?
Verpackungsdaten ohne benannte Verantwortung verwahrlosen erfahrungsgemäß zuerst. Ein Data Steward für die Domäne Verpackung überwacht Vollständigkeit und Konsistenz der Attribute im Tagesgeschäft, meldet Lücken an den Data Owner und sorgt dafür, dass ein aktualisiertes Lieferantenblatt tatsächlich in allen nachgelagerten Systemen ankommt, nicht nur beim Marketing. Compliance oder Regulatory Affairs bleibt inhaltlich verantwortlich für die rechtliche Bewertung, während der Data Steward die operative Datenpflege sicherstellt, eine Aufgabenteilung, die ohne klare Rollen regelmäßig verschwimmt.Schritt für Schritt: PPWR-Readiness im PIM aufbauen
Der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme: Wo liegen Verpackungsdaten heute, in wie vielen Tabellen, E-Mails und Systemen, und wie aktuell sind sie wirklich? Danach folgt die Modellierung: Verpackung wird als eigene Entität mit klaren Attributen und Beziehungen zu Produkten und Lieferanten abgebildet, nicht länger als Anhängsel am Produktdatensatz. Im dritten Schritt werden Pflichtfelder und Validierungsregeln für die PPWR-relevanten Attribute definiert, damit unvollständige Angaben gar nicht erst freigegeben werden können. Der vierte Schritt benennt Verantwortlichkeiten, in der Regel einen Data Steward für die Verpackungsdomäne. Erst im fünften Schritt folgt die Automatisierung der Verteilung an ERP, Compliance-Reporting und externe Partner, aufbauend auf einer Datengrundlage, die zu diesem Zeitpunkt bereits stimmt.Häufige Fehler bei der PPWR-Vorbereitung
Der verbreitetste Fehler ist, Verpackungsdaten weiterhin als Freitextfeld am Produkt zu behandeln, statt sie als eigene, verknüpfte Entität zu modellieren. Der zweite Fehler ist die Fortführung von Excel-Listen ohne Versionierung, in denen niemand mehr sagen kann, welche Zeile aktuell gültig ist. Der dritte Fehler ist, PPWR und EPR gedanklich zu vermischen und deshalb Zuständigkeiten falsch zuzuordnen. Der vierte, besonders teure Fehler ist die Annahme, mit der Anwendung ab August 2026 sei das Thema erledigt, während die anspruchsvolleren Kennzeichnungspflichten erst 2028 und die Rezyklatquoten erst 2030 greifen und entsprechend Vorlaufzeit brauchen.Fazit
Die PPWR ist nicht allein eine Aufgabe für Verpackungsentwicklung, Einkauf und Compliance. Ihre Umsetzung hängt ebenso davon ab, ob Verpackungsdaten strukturiert, versioniert und nachweisbar verfügbar sind, und genau das leistet ein gut aufgesetztes PIM im Zusammenspiel mit MDM, DAM und dem Compliance-Prozess. Wer diese Grundlage jetzt legt, kann Nachweise auf Verlangen liefern, statt sie unter Zeitdruck zusammenzusuchen, und geht die kommenden Fristen 2028 und 2030 entsprechend gelassener an.FAQ
Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026 verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten. Weitere Anforderungen, etwa zu harmonisierten Kennzeichnungen und Rezyklatquoten, treten gestaffelt bis 2030 und danach in Kraft.
Die PPWR regelt, wie eine Verpackung gestaltet und deklariert sein muss, bevor sie in Verkehr gebracht wird. EPR regelt die finanzielle Verantwortung für die Entsorgung und läuft über nationale Gebührensysteme. Beide brauchen dieselbe Datengrundlage, dienen aber unterschiedlichen Zwecken.
Nein. Die EU-Konformitätserklärung wird grundsätzlich vom Hersteller für den jeweiligen Verpackungstyp erstellt und durch technische Unterlagen belegt. Importeure und andere Wirtschaftsakteure haben eigene Prüf-, Aufbewahrungs- und Informationspflichten, stellen die Erklärung aber nicht selbst aus. Welche Rolle ein Unternehmen für einen bestimmten Verpackungstyp einnimmt, sollte deshalb einzeln bestimmt und im Zweifel mit einem Fachjuristen abgeklärt werden.
Beide beruhen auf demselben Prinzip strukturierter, maschinenlesbarer Daten, betreffen aber unterschiedliche Ebenen: der Produktpass das Produkt selbst, die PPWR die Verpackung. Wer Verpackungsdaten heute strukturiert pflegt, ist auf spätere Produktpass-Anforderungen besser vorbereitet.
Ein PIM-System macht Verpackung zu einer eigenen, strukturierten Datendomäne mit klaren Beziehungen, Versionierung und automatisierter Verteilung. Das ersetzt keine rechtliche Prüfung, macht die Nachweispflicht aber praktisch handhabbar statt zur Dauerbaustelle.



